Der Umfang der Dokumentation in einer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) richtet sich maßgeblich nach der KRINKO/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“. Diese Empfehlung definiert die zentralen Arbeitsschritte und -anweisungen, die im Qualitätsmanagement-Handbuch (QM-Handbuch) festzuhalten sind. Zusätzlich wird eine umfassende Chargendokumentation gefordert, die entweder digital oder in Papierform alle prozessrelevanten Daten der Aufbereitungsabläufe lückenlos erfasst.
Von besonderer Bedeutung sind die Vorgaben in Kapitel 2.2.8, die festlegen, dass die Dokumentation der Aufbereitung von Medizinprodukten mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden muss. Zudem wird klargestellt, dass weitere gesetzliche Regelungen zu Aufbewahrungsfristen, wie etwa für die Patientendokumentation, weiterhin gültig bleiben. Das bedeutet, dass diese speziellen Fristen, sofern sie von der 5-Jahresfrist der KRINKO/BfArM-Empfehlung abweichen, Vorrang haben.